Jetzt COVID-Förderung von 500 Euro in Anspruch nehmen (Kostenzuschuss bzw. Förderung)
Nicht erst seit der wachsenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 orientieren sich zunehmend mehr Klein- & Mittelunternehmen (KMU) sowie Einzelpersonen-Unternehmen (EPU) digital. Die aktuelle Corona-Pandemie treibt die Digitalisierung von Unternehmen allerdings deutlich voran, ein Umstand, den wir gerne durch eine eigene Website Förderung oder Webshop Förderung aktiv unterstützen wollen.
Von der Krise in die Zukunftsfähigkeit
Zahlreiche Unternehmen sind seit Monaten mit der digitalen Transformation beschäftigt. Bislang zuverlässige analoge technologische Strukturen werden angesichts der sich schnell verändernden Marktsituation digital umgewandelt. Die derzeitige Krise sorgt dafür, dass sich ein großer Teil von Beruf und Alltag bis hinein in sämtliche Kontakte in der digitalen Welt abspielt.
Hier ist eine Umstellung von unternehmerischen Konzepten gefragt, die in der Lage sind, die veränderten Kundenbedürfnisse zu erkennen und sich daran anzupassen. Die Zukunftsfähigkeit von Betrieben zeigt sich entsprechend an ihrer digitalen Präsenz. Wer konkurrenzfähig bleiben will, ist beispielsweise mit einem Relaunch oder einer Neuerstellung von Unternehmensseite sowie Webshop gut beraten.
Die E-Com Förderung 2021/1 für KMU und EPU
Die Digitalisierung von Firmen ist wesentlich, um die Wirtschaft anzukurbeln und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern. Die Umsetzung in Form von Investitionen in passende digitale Lösungen ist dabei ein wichtiges Ziel. Hierfür wird eine konkrete Website Förderung beziehungsweise Webshop Förderung in Form eines Kostenzuschusses über 500 Euro gewährt. Angesprochen sind KMU und EPU, die hier entweder einen Relaunch oder aber eine grundsätzliche Neuerstellung ihrer Internetpräsenz (Website / Webshop) planen und umsetzen.
Die E-Com Förderung 2021/1 gilt ab 1. März 2021 und kann bis maximal 31. März 2021 beantragt werden. maxonline mtb e.U. kümmert sich bei dem Kostenzuschuss von 500 Euro um die gesamte administrative Durchführung und organisiert die Abwicklung.
Förderrichtlinien zur E-Com Förderung 2021/1
- Wer wird gefördert: Klein- & Mittelunternehmen (KMU), Einzelpersonen Unternehmen (EPU) mit Firmensitz in Österreich und Deutschland
- Was wir gefördert: Beratung und Umsetzung von Neuentwicklung bzw. Relaunch einer Website oder Webshop
- Was wird nicht gefördert: Laufende Kosten wie Domain, Server, E-Mail und Betreuung
- Auftrag Mindestvolumen: € 2.500,00 netto
- Einreichung: 1.März 2021 – 31.März 2021
Mit dem Kostenzuschuss zur professionellen Online-Präsenz
Gegenwärtig ist der sinnvollste Zeitpunkt, um an eine Neuerstellung oder einen Relaunch der eigenen Unternehmensseite zu denken. Die Förderung über 500 Euro kombiniert hierbei eine monetäre Unterstützung in Zeiten der pandemischen Krise mit einer Erhaltung der Wirtschaft. Die Anpassung des Geschäftes an die Erwartungen der digitalen Realität lässt sich so leichter schultern.
Die Verbraucher werden davon in jeder Hinsicht profitieren. Eine Internetpräsenz, die professionell gestaltet und an das neue Verbraucherverhalten adaptiert ist, wird häufiger und länger aufgesucht. Der Kostenzuschuss über 500 Euro kann ein wichtiger Schritt hin zu einem professionellen digitalen Marketing sein, von dem alle profitieren.
Jetzt COVID-Förderung von 500 Euro in Anspruch nehmen.
Wenn Sie an der E-Com Förderung 2021/1 für KMU und EPU Interesse haben, freue ich mich über Ihre Anfrage.
Bei Anfragen zu Website | Webshop | Social Media stehe ich Ihnen persönlich jederzeit gerne zur Verfügung.
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